Datenschutz Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzprokuratur

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO)

Die Finanzprokuratur verarbeitet in Zusammenhang mit den von ihr übernommenen Mandaten personenbezogene Daten von Klienten, Verfahrensgegnern, Rechtsvertretern und sonstigen Verfahrensbeteiligten oder Personen, auf die sich das Mandat der Finanzprokuratur bezieht. Gemäß Art 13 und 14 DSGVO erteilt die Finanzprokuratur den betroffenen Personen nachstehende Informationen:

Die Finanzprokuratur und das Bundesministerium für Finanzen sind gemeinsame Verantwortliche für diese Datenverarbeitung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Information nur auf jene Datenverarbeitungen bezieht, die die Finanzprokuratur im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit vornimmt. Insbesondere hinsichtlich jener Verarbeitungstätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Haushaltsverrechnung des Bundes vorgenommen werden, ist die Finanzprokuratur nicht datenschutzrechtlicher Verantwortlicher und bezieht sich diese Information daher auch nicht auf diese Datenverarbeitungen. 

Verantwortlicher der Datenverarbeitung 

Finanzprokuratur

1011 Wien, Singerstraße 17-19
Tel.:+43 (0) 1 514 39

Bundesministerium für Finanzen

1010 Wien, Johannesgasse 5
Tel.: +43 (0) 1 514 33

Datenschutzbeauftragte

Bundesministerium für Finanzen
1010 Wien, Himmelpfortgasse 8 

Zwischen der Finanzprokuratur und dem Bundesministerium für Finanzen wurde gemäß Art 26 DSGVO folgende Aufgabenverteilung vereinbart:

Die Finanzprokuratur nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Information Betroffener nach Art 13 und 14 DSGVO durch Veröffentlichung auf der Website der Finanzprokuratur;
  • Organisatorische Maßnahmen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus bei der Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Unterstützung des Datenschutzbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit;
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde;
  • Anlaufstelle für die Ausübung von Betroffenenrechten nach Art 15 bis 20 DSGVO;
  • Benachrichtigung der von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen;
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde; 

Das Bundesministerium für Finanzen nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Technische Maßnahmen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus bei der Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Heranziehung von Auftragsverarbeitern, Abschluss von Vereinbarungen nach Art 28 DSGVO und deren Umsetzung;
  • Unterstützung des Datenschutzbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit;
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde;
  • Information der Finanzprokuratur über eine allfällige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Bereich eines Auftragsverarbeiters;

Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der formalen Behandlung der von der Finanzprokuratur zu besorgenden Geschäftsfälle auf Grundlage der §§ 2 ff Finanzprokuraturgesetz. 

Die Stellung der Finanzprokuratur als Vertrauensanwalt des Bundes gewährleistet einen besonders sorgfältigen Umgang mit den personenbezogenen Daten Betroffener. Die Mitarbeiter der Finanzprokuratur sind gemäß § 46 BDG 1979 bzw. § 5 VBG zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

Verarbeitete Daten

Es werden – soweit dies für das jeweilige Mandat erforderlich ist – folgende Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • Sterbedatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Kontaktdaten (Telefon-, Fax-Nummer, E-Mailadresse)
  • Gründungsdatum
  • Konkursdatum
  • Firmenbuchnummer
  • UID
  • KSV-Nummer
  • Aktzeichen
  • Prozessergebnis
  • Kontodaten einschließlich Buchungsdaten (Schuldner-, Fremdgeld-, Honorarkonto)
  • Sonstige für den jeweiligen Fall relevante Informationen

Diese Daten wurden der Finanzprokuratur von deren Mandanten oder von sonstigen Verfahrensbeteiligten mitgeteilt oder von der Finanzprokuratur selbst in öffentlichen Registern (Zentrales Melderegister, Firmenbuch, Insolvenzdatei, Zentrales Vereinsregister etc) ermittelt.

Empfänger personenbezogener Daten

Eine Übermittlung von Daten erfolgt an alle Einrichtungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu befassen sind, wie etwa Verfahrensgegner, Gerichte oder Verwaltungsbehörden.

Die Verpflichtung zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes kann sich fallweise aus der Vertretung vor internationalen Organisationen, Gerichten oder Schiedsgerichten ergeben. Grundlage sind jeweils internationale Abkommen.

Aufbewahrungsdauer

Personenbezogene Daten werden von der Finanzprokuratur bis zur vollständigen Beendigung aller Ansprüche in Zusammenhang mit dem Mandat aufbewahrt und nach weiteren 15 Jahren gelöscht.

Rechte Betroffener

Den betroffenen Personen steht nach Maßgabe der Art 15 ff DSGVO und innerstaatlicher Rechtsvorschriften das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Widerspruchsrecht zu.

Aufsichtsbehörde

Für die Überwachung der Anwendung der DSGVO zuständige Aufsichtsbehörde ist die

Datenschutzbehörde
1080 Wien, Wickenburggasse 8
Telefon +43 (0) 1 521 52
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Website: www.dsb.gv.at

Diese ist berufen, sich mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle, einer Organisation oder eines Verbandes zu befassen, den Gegenstand der Beschwerde in angemessenem Umfang zu untersuchen und den Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung zu unterrichten, insbesondere, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde notwendig ist.