Die Finanzprokuratur – Anwalt und Berater der Republik
„Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ (Artikel 18 Bundes-Verfassungsgesetz)
Die Bundesverfassung formt Österreich zum Rechtsstaat, in dem sich staatliche Organe ausnahmslos gesetzmäßig zu verhalten haben, gleich ob diese hoheitlich oder privatwirtschaftlich tätig werden. Die Rechtsanwendung wird für alle Beteiligten zunehmend schwieriger. Oftmals sind komplexe Sachverhalte an Hand herausfordernder Rechtsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit zu beurteilen.
Die Finanzprokuratur unterstützt als „Anwalt und Berater“ nicht nur die staatlichen Organe bei der Rechtsanwendung, sondern leistet durch ihre tägliche Aufgabenerfüllung einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung rechtsstaatlichen Handelns.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzprokuratur sind für die Bürgerinnen und Bürger um die Wahrung der Interessen des Staates bemüht.