Energieexperte

Nach § 47 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) hat der Bund für jede Dienststelle eine fachlich geeignete Person als Energieexpertin bzw. Energieexperten des Bundes und eine fachlich geeignete Person als Stellvertretung zu bestellen.

Für die Finanzprokuratur wurden bestellt:

Energieexperte: Ing. Mag. (FH) Jakob Köhler, MSc

Stellvertreter: Johann Fettik