Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage bildet im Wesentlichen das am 8. August 2008 kundgemachte Finanzprokuraturgesetz, welches das Prokuraturgesetz aus dem Jahr 1945 sowie die ergänzenden Prokuratursverordnungen ablöste.

Durch das Gesetz ist dem Wunsch der Finanzprokuratur Rechnung getragen worden, eine kodifizierte, zeitgemäße Grundlage für ihre Tätigkeit zu erhalten, welche es ihr zudem ermöglicht, als effizienter und moderner Dienstleister der Republik Österreich, bundesnahen Unternehmen, für deren Gebarungsabgang der Bund aufzukommen hat oder die von ihm verwaltet oder beherrscht werden, sowie juristischen Personen öffentlichen Rechts zur Verfügung zu stehen.