Zahlungsaufforderung - was tun?

Sie haben von der Finanzprokuratur eine Zahlungsaufforderung erhalten? 
Zu den Aufgaben der Finanzprokuratur zählt unter anderem auch, für Ihre Mandanten fällige Forderungen hereinzubringen. Wenn Sie einem Mandanten der Finanzprokuratur Geld schulden und Ihren Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber trotz Aufforderung außergerichtlich nicht nachgekommen sind, wird in aller Regel die Finanzprokuratur mit der Hereinbringung der offenen Forderung beauftragt. 

Eine gerichtliche Einbringung (Exekution) erfolgt im Regelfall nachdem eine Zahlungsaufforderung durch den Mandanten oder die Finanzprokuratur von Ihnen unbeantwortet bzw. ohne die erforderliche Reaktion geblieben ist. Die gerichtliche Exekution setzt einen sogenannten Exekutionstitel (wie etwa ein vollstreckbares Gerichtsurteil, rechtskräftiger Zahlungsbefehl, Bescheid – vgl. § 1 EO) voraus, der von der Finanzprokuratur im Klagsweg gegen Sie erwirkt werden wird, sollte Ihrerseits die offene Forderung nicht außergerichtlich bezahlt werden.

Wird Ihre Zahlungsverpflichtung gerichtlich festgestellt, so haben Sie neben der ursprünglichen Forderung des Mandanten samt den angefallenen Zinsen ab Fälligkeitstag auch die gesamten mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten (Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, etc.) zu tragen. 

Liegt bereits ein Exekutionstitel (wie etwa ein vollstreckbares Gerichtsurteil, rechtskräftiger Zahlungsbefehl, Bescheid – vgl. § 1 EO) gegen Sie vor, so wird die Exekution in Ihr Vermögen bei Gericht beantragt werden. In der Regel wird damit eine Pfändung Ihres Gehalts beantragt, doch kann im Wege der gerichtlichen Exekution auch auf Ihr sonstiges verwertbares Vermögen wie pfändbare Gegenstände oder auch Liegenschaften gegriffen werden. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten (Gerichtsgebühren, Anwaltskosten der Finanzprokuratur, etc.) sind in weiterer Folge ebenfalls von Ihnen zu tragen. Damit kommen für den Fall, dass eine gerichtliche Forderungsbetreibung erforderlich wird, neben der ursprünglichen Forderung des Mandanten samt den angefallenen Zinsen ab Fälligkeitstag nicht unerhebliche Zusatzkosten auf Sie zu.   

Diese Zusatzkosten bzw. die gerichtliche Forderungsbetreibung lassen sich selbstverständlich vermeiden, wenn Sie dem Exekutionstitel oder der Zahlungsaufforderung fristgerecht entsprechen. 

Für den Fall, dass die vollständige fristgerechte Zahlung für Sie mit nachgewiesener sozialer Härte verbunden wäre, sollten Sie mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter ehestmöglich Kontakt aufnehmen, um etwa eine Zahlungserleichterung zu vereinbaren.  

Der Zahlungsaufforderung der Finanzprokuratur können Sie nicht nur den Rechtsgrund, die Höhe und die angelaufenen Zinsen für die hereinzubringende Forderung, sondern auch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter samt dessen Kontaktdaten sowie die Geschäftszahl der Finanzprokuratur (wie etwa VII/123.456) entnehmen.  

Die Geschäftszahl der Finanzprokuratur ermöglicht die interne Zuordnung, sodass wir Sie im Sinne einer effizienten und raschen Bearbeitung höflich ersuchen, bei sämtlichen Eingaben, allfälligen Rückfragen oder sonstigen Korrespondenzen mit der Finanzprokuratur stets die Geschäftszahl der Finanzprokuratur anzuführen. 

Ansuchen um Zahlungserleichterung, insbesondere um die Bewilligung von Ratenzahlungen, sind jedenfalls zu begründen und schriftlich unter Anführung der Geschäftszahl der Finanzprokuratur an diese zu stellen.

Finanzprokuratur,
Singerstraße 17-19,
1011 Wien

Persönliche Vorsprachen erfordern zwingend eine Terminvereinbarung mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. (Telefon: 01/514 39 - … [Die Durchwahl des Sachbearbeiters finden Sie rechts oben auf dem Zahlungsaufforderungsschreiben])

Auch bei sämtlichen Einzahlungen bitten wir Sie um Angabe der Geschäftszahl der Finanzprokuratur, da nur so eine rasche Zuordnung Ihres Zahlungseingangs gewährleistet werden kann. Bei Online-Banking tragen Sie die Geschäftszahl bitte unter "Zahlungsreferenz" ein. 

Die Kontonummer der Finanzprokuratur lautet wie folgt:

BIC: BUNDATWW
IBAN: AT84 0100 0000 0550 0017