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Das Amtshaftungsgesetz, aber auch das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz und das Mediengesetz sehen vor, dass vor Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund dieser Gesetze gegen die Republik Österreich ein Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur gerichtet werden soll, bzw sogar muss. Diese Aufforderungsverfahren geben – im Sinne einer vorprozessualen Streitschlichtung – die Möglichkeit, kostensparend Schadenersatz zu erlangen.

Zu den Aufgaben der Finanzprokuratur zählt auch die Geltendmachung von Forderungen der Republik Österreich oder sonstiger Rechtsträger gemäß § 3 ProkG. Falls Sie mit einer derartigen Forderung konfrontiert sind, sollten Sie die Hinweise unter dem Titel „Forderungseinbringung“ beachten.